Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Popwerft Populäre Kommunikation
Jens Dabelstein , Stefan Schmidt GbR
Bogenstraße 30
22926 Ahrensburg
im folgenden POPWERFT genannt
- Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit POPWERFT.
1.2. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. POPWERFT behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen, die dann Bestandteil sämtlicher Verträge werden. Für diesen Fall steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden der Änderungen zu.
- Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend, unverbindlich und zuzüglich der am Tag der Auftragserteilung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
2.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.3. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn POPWERFT diesen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
- Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrages. Diese AGB dienen zur Auslegung des Vertragsinhaltes. Der Vertragsinhalt geht der AGB im Zweifel vor.
3.2. POPWERFT behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, in zumutbarer Weise zu ändern, Preise anzupassen und Verbesserungen vorzunehmen.
3.3. Soweit POPWERFT unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit Vorankündigung – eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen in einer zur Erfüllung geeigneten Form rechtzeitig, d.h. wenigstens 14 Tage vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin POPWERFT zur Verfügung stehen.
4.2. Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen zurückgesandt. Die Gefahr hierfür trägt ebenfalls der Kunde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm in digitaler Form überlassenen Informationen und Unterlagen frei von Viren sind.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen POPWERFT zur Verfügung zu stellen. Kommt er damit in Verzug, so wird die Vergütungspflicht hiervon sowie der Beginn der vertraglich vereinbarten Laufzeit nicht betroffen.
4.4. Verweigert der Kunde die Übermittlung der erforderlichen Informationen und/oder Unterlagen endgültig, ist er verpflichtet, POPWERFT zur Abgeltung des entstandenen Schadens 30% des Auftragspreises zu erstatten.
- Haftung und Versand
5.1. POPWERFT haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.2. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts sind nicht Aufgabe von POPWERFT. POPWERFT haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. POPWERFT haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
5.3. POPWERFT haftet nicht für Schäden, die aufgrund der Nichtleistung Dritter, Änderungen technischer Art oder veränderter Leistungs- oder Bewertungsparameter von Dritten entstehen“
5.4. Wird POPWERFT von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei.
5.5. Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von POPWERFT erfolgt. POPWERFT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
5.6 POPWERFT haftet nicht für die Einhaltung der DS-GVO.
- Rechnungen/Aufrechnungen
6.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertssteuer.
6.2. Rechnungen sind sofort und nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Rückstand oder werden Zahlungstermine überschritten, so sind Zinsen in marktüblicher Höhe, mindestens in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz, zu zahlen.
6.3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Vertragslaufzeit und Abnahme der Leistung
7.1. Die Vertragslaufzeit für den Bereich Websiteerstellung endet mit Erledigung der im Angebot definierten Leistungen und Übergabe auf den Zielserver. Für Hosting und Betreuung/Service gelten gesonderte Vereinbarungen, wenn nicht im Angebot entsprechend geregelt.
7.2. Bei Arbeiten im Bereich des Suchmaschinenmarketings beträgt die Laufzeit 12 Monate. Wenn die Zusammenarbeit nicht von einer der Parteien 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate.
7.3. Die Vertragslaufzeit kann abweichend hiervon durch einen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag geregelt werden.
7.4. Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von POPWERFT mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
- Vorzeitige Beendigung des Vertrages
8.1. POPWERFT kann den Auftrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zahlungsansprüche von Seiten POPWERFTs werden hiervon nicht berührt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Kunden freigestellt.
- Höhere Gewalt
9.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen POPWERFT, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; als höhere Gewalt verstehen sich Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren,Störungen der Betriebe oder des Transportwesens oder sonstige, von POPWERFT nicht zu vertretende Umstände.
- Geheimhaltung
10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werden oder die sie vom anderen Vertragspartner erhalten. Sie verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.
- Datenschutz
11.1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass POPWERFT seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet werden.
- Schlußbestimmungen
12.1. Für die von POPWERFT auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
12.2. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung nichtig sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Klauseln durch solche zu ersetzen , die rechtswirksam sind und dem mit dem Vereinbarung wirtschaftlich Gewollten entsprachen. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarung wird hiervon nicht berührt. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.
12.3 Wenn in den Geschäftsbedingungen und Verträgen die Schriftform vorgesehen ist, so entspricht auch die Verwendung einer E-Mail dieser Schriftform.
Stand: 01. Oktober 2022